
Ein Gegenvorschlag zur Berner Solarinitiative
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(02:40)
Am 9. Februar stimmt die Stimmbevölkerung des Kantons Bern über die «Berner Solar-Initiative» und den vom Grossen Rat ausgearbeiteten Gegenvorschlag ab. Die «Berner Solar-Initiative» sieht eine Änderung des kantonalen Energiegesetzes vor. Sie verlangt, dass geeignete Dach- und Fassadenflächen von neuen Bauten und Anlagen künftig mit Solaranlagen ausgestattet werden. Für bestehende Bauten und Anlagen soll die Solarpflicht dann zum Tragen kommen, wenn ihre Dächer oder Fassaden saniert werden. Die Initiative setzt zudem eine Frist: Spätestens 2040 sollen die geeigneten Flächen bestehender Bauten und Anlagen ausgerüstet sein.
Der Grosse Rat unterstützt im Grundsatz das Anliegen der Initiative, den Ausbau der Solarenergie im Kanton Bern zu beschleunigen. Aus Sicht der Ratsmehrheit geht die Initiative jedoch zu weit und stellt einen unverhältnismässigen Eingriff in die Eigentumsrechte dar. Der Grosse Rat lehnt die Initiative deshalb ab und stellt ihr einen Gegenvorschlag mit einer eingeschränkten Solarpflicht gegenüber.
Der Gegenvorschlag schreibt für neue Bauten eine Solarpflicht vor. Diese gilt für geeignete Dächer, nicht aber für Fassaden. Für bestehende Bauten ist keine Solarpflicht vorgesehen. Bei Dachsanierungen gilt lediglich eine Meldepflicht mit Nachweis über die Eignung für eine Solaranlage. Zusätzlich enthält der Gegenvorschlag eine Solarpflicht für gewisse grosse Parkplatzneubauten und Park-and-ride-Anlagen. Aus Sicht der Ratsmehrheit leistet auch der Gegenvorschlag einen wesentlichen Beitrag zum Erreichen der Klima- und Energieziele von Kanton und Bund. Der Gegenvorschlag sei eine verhältnismässige und praktische Lösung.
Über die Argumente der Befürwortenden der Berner Solarinitiative berichtete Radio BeO zu einem früheren Zeitpunkt.
(text:pd/bild:unsplash-symbolbild)