1 September 2023

Leichenschändungs-Prozess vor dem Zürcher Obergericht

Vor dem Zürcher Obergericht muss sich heute Freitag ein 39-jähriger Mann verantworten, der seine Untermieterin umgebracht und sich an ihrer Leiche vergangen hatte. Wegen grober Verfahrensfehler ist es bereits das zweite Mal, das sich das Obergericht mit dem Fall befassen muss.

Der Schweizer IV-Rentner hatte im September 2016 in seiner Wohnung seine 28-jährige Untermieterin erwürgt und sich an ihrer Leiche vergangen. Dann drapierte er ein Springseil auf ihr, so dass der Eindruck entstehen sollte, die Frau sei beim Sport zusammengebrochen.

Das Bezirksgericht Zürich hatte dem Beschuldigten 2018 Schuldunfähigkeit beim Tötungsdelikt attestiert, bei der Leichenschändung sei der Mann jedoch schuldfähig gewesen. Es verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 22 Monaten. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte das Urteil.

Das Bundesgericht aber pfiff die Zürcher zurück. Es stellte grobe Verfahrensfehler fest und wies den Fall zurück an die Staatsanwaltschaft. Es gehe nicht an, den Beschuldigten für das eine Delikt als schuldunfähig zu erklären, für das andere aber als schuldfähig. Entweder sei der Mann schuldfähig oder nicht.

Daraufhin stand der Beschuldigte im Mai 2022 erneut vor dem Bezirksgericht, allerdings vor anderen Richtern. Von Schuldunfähigkeit war dieses Mal nicht mehr die Rede. Das Gericht verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Tötung und Störung des Totenfriedens zu 13,5 Jahren Freiheitsstrafe.

Das Urteil wurde ans Obergericht weitergezogen. Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und die Verwahrung gefordert. Nur so könne die Gesellschaft vor dem Mann geschützt werden. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Sein Mandant habe in Notwehr gehandelt, die Frau habe ihn angegriffen.

(text:sda/bild:unsplash-symbolbild)