
Zweifelhafte IV-Gutachten sollen neu beurteilt werden können
IV-Gutachten mit gravierenden Mängeln sollen neu beurteilt werden können. Das will der Nationalrat. Er reagiert damit auf zweifelhafte Gutachten des Unternehmens Pmeda AG.
Die grosse Kammer hat am Mittwoch eine Motion ihrer Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) mit 128 zu 63 Stimmen und einer Enthaltung gutgeheissen. Nun ist der Ständerat am Zug.
Gemäss Vorstoss sollen Versicherte künftig ein Revisionsgesuch stellen können, wenn sich ihr IV-Entscheid auf ein medizinisches Gutachten einer Gutachterstelle oder von Ärztinnen und Ärzten stützt, mit welchen die Zusammenarbeit aufgrund einer Empfehlung der Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung (EKQMB) eingestellt wurde.
Nach Eingang eines solchen Revisionsgesuchs sollen die IV-Stellen die Arbeitsfähigkeit prüfen, den Beginn einer allfälligen Arbeitsunfähigkeit festlegen, berufliche Massnahmen gewähren und allfällige Rentenleistungen rückwirkend zusprechen.
(text:sda/bild:pixabay)