26 Mai 2025

Zwei Motionen, ein Ziel: Verschärfung im Hundegesetz

Im Vergleich zu anderen Kantonen zeigt sich das Hundegesetz im Kanton Bern als eher locker. Die Kantone Wallis, Freiburg, Solothurn, Aargau und Zürich haben beispielsweise ein strengeres Hundegesetz. Dort gibt es Rasselisten, die festhalten, welche Hunderassen als gefährlich gelten und verboten sind. Im Kanton Bern ist das anders: Grundsätzlich ist die Haltung jedes Hundes erlaubt.

Zwei Motionen fordern die Einführung eines obligatorischen Hundekurses. Der Motionär Thomas Hiltbrand (GRÜNE) findet, insbesondere Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden sollten einen solchen Kurs absolvieren. Er findet es problematisch, dass Hunde praktisch ohne Hürden auf Knopfdruck angeschafft werden können. Ähnlich argumentiert auch Motionär Casimir von Arx (GLP). Er betont aber, dass vor allem Ersthundehalterinnen und Ersthundehalter einen Kurs besuchen sollten. Ein grundlegendes kynologisches Wissen sei unerlässlich.

Die Motion von Hiltbrand wird vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen. Er begründet dies damit, dass es wissenschaftlich nicht eindeutig möglich sei, zu bestimmen, welche Hunde gefährlich sind und welche nicht. Anders bei der Motion von von Arx: Diese wird zur Annahme als Prüfungsauftrag empfohlen. Das bedeutet, dass der Regierungsrat dem Grossen Rat empfiehlt, die Motion als Postulat anzunehmen.

Das letzte Wort hat somit der Grosse Rat in der Sommersession.

(text:nch/bild:unsplash)