29 Januar 2025

Zustimmung zum Enteignungsgesetz

Die FiKo hat sich auch mit der Änderung des Enteignungsgesetzes befasst, die auf die überwiesene Motion 255-2021 zurückgeht. Neu ist vorgesehen, dass bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland mindestens das Dreifache des ermittelten Höchstpreises entschädigt werden soll. Damit wird das kantonale Recht an Bundesrecht angeglichen. Die Erhöhung der Entschädigung wurde allgemein als sachlich gerechtfertigt eingeschätzt.
Eine starke Minderheit lehnt die Erhöhung dennoch ab. Sie ist der Ansicht, dass die Regelung verfassungswidrig sei, weil sie dem Grundsatz widerspricht, dass Entschädigungen für Enteignungen nicht über den Ersatz des vollen Schadens hinausgehen dürften. Die Mehrheit entgegnet, dass der Verkehrswert durch das bäuerliche Bodenrecht künstlich tief gehalten werde und somit in keiner Weise dem effektiven Wert entspreche. Bei einer Enteignung müsse daher nicht der Verkehrswert, sondern der höhere subjektive Vermögensschaden ersetzt werden.
Die beiden Erlasse werden dem Grossen Rat in der Frühlingssession 2025 unterbreitet.

(text:pd/bild:beo)