22 Dezember 2025

Zuger Gericht lässt Klimaklage von Fischern gegen Holcim zu

Vier Fischerinnen und Fischer einer indonesischen Insel können vor der Zuger Justiz wegen des Klimawandels zivilrechtlich Schadenersatz vom Zementhersteller Holcim fordern. Das Kantonsgericht ist auf die Klage eingetreten. Das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (Heks), das die Fischer der Insel Pari unterstützt, hat am Montag das Urteil publik gemacht. Die Zivilklage gegen Holcim sei eine Premiere für die Schweizer Rechtsprechung, sagte Heks-Sprecher Lorenz Kummer auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Zuvor sei noch nie eine Schweizer Firma wegen ihrer mutmasslichen Verantwortung für derartige Klimaschäden verklagt worden.

Holcim akzeptiert diesen Vorentscheid nicht und will Berufung einlegen, wie das Unternehmen mitteilte. Es lehnte die Forderungen der Klägerinnen und Kläger schon im September bei der Anhörung ab und argumentierte, diese seien vom Klimawandel ebenso betroffen wie die gesamte Weltbevölkerung. Wer wie viel CO2 ausstossen dürfe, sei eine „Kompetenz des Gesetzgebers“ und „keine Frage für ein Zivilgericht“.

Die vom Heks vertretenen Fischer werfen dem Holcim-Konzern vor, dass er als weltweit grösster Zementhersteller zu viel CO2 ausstosse und ihnen schade. Er trage zum Klimawandel und dem Anstieg des Meeresspiegels sowie Überflutungen bei. Sie fordern Schadenersatz und Genugtuung, eine Flutschutzmassnahme sowie eine Reduktion des CO2-Ausstosses. Zu diesen Forderungen hat das Kantonsgericht noch keinen Entscheid getroffen. Ein Gericht, das das Interesse des Klägers als schutzwürdig anerkenne, bejahe damit nicht bereits die materielle Argumentation der Klage, heisst es dazu im Urteil.

(text:keystone/bild:unsplash)