13 Juni 2023

Kanton Bern erhält 1,1 Milliarden Franken Ausgleichszahlungen

Die Finanzausgleichszahlungen für 2024 an die Kantone werden voraussichtlich um 305 Millionen Franken höher sein als noch 2023. Der Kanton Zürich zahlt mit rund 460 Millionen Franken am meisten in den Ausgleich ein. Bern erhält mit 1,3 Milliarden Franken am meisten aus dem Topf.

Gesamthaft werden sich die Zahlungen im nächsten Jahr auf 5,9 Milliarden Franken belaufen, wie die Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV)am Dienstag mitteilte. Davon seien 4,5 Milliarden Franken für den Ressourcenausgleich und 0,9 Milliarden Franken für den Lastenausgleich vorgesehen.

Die Kantone werden zu den Berechnungen Ende September Stellung nehmen. Änderungen an den Zahlen sind noch möglich. Danach wird der Bundesrat die Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich anpassen und auf Anfang 2024 in Kraft setzen.

Nettozahler sind neben Zürich auch die Kantone Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Zug, Basel-Stadt und Genf. Pro Kopf bezahlt Zug mit 2970 Franken allerdings weit mehr in den Ausgleichstopf ein als Zürich mit 300 Franken. Die städtischen Kantone Basel-Stadt und Genf liefern pro Kopf 672 respektive 394 Franken ab.

Nettoempfänger sind alle anderen Kantone. Nach Bern auf der Liste der grössten Empfänger folgt das Wallis mit 884 Millionen Franken. Der Kanton erhält damit mit 2506 Franken pro Person am meisten Geld pro Kopf. In Bern sind es 1248 Franken pro Person. Weitere Empfängerkantone sind Freiburg mit 617 Millionen Franken oder 1917 Franken pro Person. Im Jura sind es 2191 Franken pro Kopf.

Der Finanzausgleich garantiert eine Mindestausstattung von 86,5 Prozent des schweizerischen Durchschnitts.

Grund für die höheren Zahlungen an die ressourcenschwachen Kantone seien zu zwei Dritteln die wachsenden Steuereinnahmen und zu einem Drittel die Zunahme der Ungleichheit, schreibt die EFV. Die Beiträge für den Ressourcenausgleich werden zu sechzig Prozent durch den Bund und zu vierzig Prozent durch die ressourcenstarken Kantone finanziert.

Weiter zahlt der Bund in den nächsten sieben Jahren ab 2024 Ergänzungsbeiträge von jährlich 180 Millionen Franken, um die Auswirkungen der Anpassungen des Ressourcenausgleichs aufgrund der Steuerreform und AHV-Finanzierung zu mildern. 2024 erhalten die Kantone Wallis, Freiburg, Solothurn, Uri, Jura und Glarus daraus Beiträge.

(text:sda/bild:unsplash-symbolbild)