
Zürcher Verwaltungsgericht stützt Pläne für Seilbahn zum Zoo Zürich
Die Pläne für den Bau einer Seilbahn vom Bahnhof Stettbach zum Zoo Zürich sind einen Schritt weiter. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat Beschwerden gegen den dafür notwendigen Gestaltungsplan abgewiesen.
Das Verwaltungsgericht bestätigte den Entscheid der Vorinstanz in den wesentlichen Punkten, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Gegen den Gestaltungsplan „Seilbahn Stettbach – Zoo Zürich“ hatten die Stadt Dübendorf, auf deren Gebiet die Seilbahn teilweise zu liegen käme, sowie verschiedene Anwohnerinnen und Anwohner Beschwerde eingelegt.
Dübendorf befürchtet vor allem, dass die geplante Seilbahn zu zusätzlichem Autoverkehr führen wird. Das Verwaltungsgericht kam jedoch, wie schon zuvor das Baurekursgericht im August 2020, zum Schluss, dass eine gewisse Zunahme der Parkierung um den Bahnhof Stettbach mit der im kantonalen Richtplan verlangten „anwohnerverträglichen Ausgestaltung des Verkehrsregimes im Raum Stettbach“ vereinbar sei.
Der Bau der Zoo-Seilbahn soll unter anderem dazu führen, dass künftig mehr Besucherinnen und Besucher des Zoos mit dem ÖV anreisen. Dadurch würde die Parkierungssituation beim Zoo entspannt.
Die rund 2,2 Kilometer lange Seilbahn zum Zoo Zürich soll bis zu 1600 Personen pro Stunde befördern können. Der Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Er kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.