24 März 2022

Zürcher Obergericht verurteilt Frauen wegen „Bestrafungsaktion“

Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag drei junge Frauen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, zwei davon ohne Bewährung. Sie hatten eine Kollegin entführt und sie während acht Stunden geschlagen, gequält und sexuell genötigt.

Das Obergericht verurteilte die drei Kosovarinnen zu Freiheitsstrafen von 48 Monaten, 40 Monaten und 20 Monaten. Nur jene Beschuldigte mit 20 Monaten erhielt eine Bewährungsstrafe. Die beiden anderen müssen ihre Strafe absitzen.

Die Haupttäterin wird nach Verbüssung ihrer Freiheitsstrafe zudem für sieben Jahre des Landes verwiesen. Die drei Frauen wurden wegen schwerer Entführung und in zwei von drei Fällen auch wegen mehrfacher gemeinsamer sexueller Nötigung verurteilt. Ihrem Opfer müssen sie nun 25’000 Franken Genugtuung zahlen.

Die Haupttäterin hatte während des Prozesses argumentiert, dass ihr Opfer „freiwillig mitgemacht“ habe. Das sei an Zynismus nicht zu überbieten, sagte der Oberrichter bei der Urteilseröffnung. Sie hätten ihr Opfer über einen Zeitraum von acht Stunden erbarmungslos, unmenschlich und grausam gequält.

Auslöser für die „Bestrafungsaktion“ war, dass die heute 23-jährige Frau bei den Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) eine Gefährdungsmeldung über eine ihrer „Kolleginnen“ machte. Diese schlage ihr Kind und lasse es alleine, um in den Ausgang zu gehen.

Um sie für dieses „Anschwärzen“ zu bestrafen, zerrten die Täterinnen die Frau im März 2019 auf einem Parkplatz in Kloten in ein Auto und quälten sie die ganze Nacht, zuerst in einem Waldstück und später in einer Wohnung.

Die Frau musste sich dabei auch ausziehen und wurde gezwungen, eine Sexszene nachzuspielen. Dabei penetrierte die Haupttäterin sie gegen ihren Willen mit einem Dildo, was ihr grosse Schmerzen bereitete. Zudem wurde sie gezwungen, die Füsse der Täterinnen abzulecken und Dekorationssteine zu schlucken. Dann schnitten die Täterinnen ihrem Opfer die Haarverlängerungen ab und setzten es wieder aus.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die drei Frauen können es noch ans Bundesgericht weiterziehen. Eine vierte Täterin hatte das Urteil der Vorinstanz, des Bezirksgerichtes Bülach, akzeptiert. Sie hat ihre Freiheitsstrafe bereits verbüsst und wurde danach in den Kosovo ausgeschafft.

(text:sda/bild:unsplash – symbolbild)