9 Februar 2023

ZPP Hoffmatte: Beschwerde gegen Stadt Thun auch in vierter Instanz abgelehnt

Wie die Vorinstanzen hat auch das Bundesgericht die Beschwerde gegen die Stadt Thun betreffend ZPP Hoffmatte abgewiesen. Damit wird der Entscheid der Stimmbevölkerung rechtskräftig und das geplante Wohnprojekt kann realisiert werden. Auf dem ungenutzten Areal neben der Hoffmann Neopac AG im Gwatt soll ein zeitgemässes Wohnprojekt von hoher Qualität bezüglich Städtebau, Wohn- und Aussenraum entstehen. Nach
der Zustimmung des Stadtrats im Jahr 2019 sprach sich am 9. Februar 2020 auch die Bevölkerung mit 62 Prozent klar für die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) Hoffmatte aus. Im September
2020 genehmigte das kantonale Amt für Gemeinden- und Raumordnung (AGR) die ZPP und die Überbauungsordnung (UeO). Das AGR wies zudem alle Einsprachen und die Abstimmungsbeschwerde ab. Gegen diesen Entscheid wurde Beschwerde erhoben. Nach der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) und dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern
hat nun auch das Bundesgericht als vierte Instanz der Stadt Thun Recht gegeben und die Beschwerde abgewiesen. «Wir freuen uns aus demokratiepolitischen Gründen über diesen Entscheid. Damit können wir endlich dem Wunsch der Bevölkerung nachkommen und dringend benötigten Wohnraum für alle Generationen schaffen», so Stadtpräsident Raphael Lanz.

Die Grundeigentümerin Hoffmann Neopac AG plante das Wohnbauprojekt mit 180 Wohnungen sowie einem Alterspflegeheim und Alterswohnungen seit 2015 gemeinsam mit der Frutiger AG
und der Stiftung WiA – Wohnen im Alter. Die Verzögerungen durch das mehrjährige Beschwerdeverfahren führten jedoch im November 2022 zur Auflösung des Projektierungsvertrags mit der Stiftung WiA (vgl. Medienmitteilung vom 16.11.2022). Die Stadt unterstützt die privaten Projektpartnerinnen nun aktiv bei der Lösungsfindung. Angestrebt wird nach wie vor auch nachhaltig gestalteter Wohnraum für Thunerinnen und Thuner in ihrem zweiten Lebensabschnitt.

Sobald die Gespräche erfolgt sind, wird über das weitere Vorgehen informiert. Auf Basis der rechtskräftigen ZPP und UeO können die Grundeigentümerinnen Hoffmann Neopac AG und
Frutiger AG nun in den nächsten Schritten die Bauprojekte ausarbeiten. Anschliessend ist ein Baubewilligungsverfahren erforderlich. Ziel der Frutiger AG ist es, 2023/24 ein Baugesuch für die
erste Etappe einzureichen. Erstbezüge sind frühestens ab 2026/2027 möglich.

(text:pd/bild:beo)