27 März 2024

Wölfe während fünf Monaten präventiv zum Abschuss frei

Während fünf Monaten sollen die Kantone Wölfe abschiessen dürfen, bevor diese Schaden anrichten. Zudem sieht der Bundesrat in der neuen Jagdverordnung Eingriffe bei anderen geschützten Arten wie Steinbock oder Biber vor.

Die präventiven Abschüsse von Wölfen durch die Kantone sollen jedes Jahr zwischen dem 1. September und dem 31. Januar zulässig sein. In den übrigen Monaten können die Kantone schadenstiftende Wolfsrudel regulieren.

In beiden Fällen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Bundesamt für Umwelt (Bafu) muss die kantonalen Regulierungsgesuche bewilligen. Gefährden einzelne Wölfe Menschen, braucht es keine Zustimmung des Bafu.

Das geht aus der am Mittwoch in die Vernehmlassung geschickten Vorlage der revidierten Jagdverordnung hervor. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 5. Juli. In Kraft treten soll die Verordnung am 1. Februar 2025.

Sie konkretisiert die vom Parlament vorgenommenen Änderungen im Jagdgesetz. Die Änderungen sollen namentlich die Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf mildern.

Neben den präventiven Wolfsabschüssen und den Eingriffen bei Biber oder Steinbock bringt die Verordnung eine Neuorganisation des Herdenschutzes sowie die Verhütung und Vergütung von Biberschäden an Infrastrukturen. Beim Herdenschutz erhalten die Kantone mehr Kompetenzen, und die Verwaltungsabläufe werden einfacher.

Hinzu kommen finanzielle Hilfen für den Umgang mit sogenannten Konfliktarten, ein nationales Inventar von Wildtierkorridoren mit überregionaler Bedeutung, Geld für den Lebensraumschutz in eidgenössischen Jagdbanngebieten sowie eine stärkere Beratung der Kantone bei Konflikten zwischen Mensch und Wildtier.

Damit will der Bundesrat seinen Angaben zufolge sowohl die Anliegen der Nutztierhaltung als auch den Schutz von wildlebenden Säugetieren und Vögeln umsetzen.

Zur raschen Milderung der Konflikte zwischen Alpwirtschaft und Wolf liess die Landesregierung den präventiven Wolfsabschuss als vorgezogene Massnahme bereits ab 1. November 2023 befristet zu. Zwischen Dezember und Januar führte das zum Abschuss von landesweit 38 Wölfen.

Das entspricht knapp der Hälfte der vom Bafu gebilligten Abschüsse. Somit leben nach aktuellen Schätzungen noch 30 Wolfsrudel und rund 250 Wölfe in der Schweiz. Der ursprünglich gebilligte Abschuss von zwölf ganzen Rudeln misslang.

Die Wirkung der Abschüsse lässt sich erst im kommenden Alpsommer beurteilen. Der Bund sieht die Wolfsregulierung als Daueraufgabe an. Für den in Wolfsgebieten zentralen Herdenschutz stellte das Parlament im laufenden Jahr rund 7,5 Millionen Franken zur Verfügung.

(text:sda/bild:unsplash)