4 Februar 2022

Wirkungskontrolle Sofortmassnahmen Verkehr in Thun auf Mai verschoben

Die Sofortmassnahmen, welche der Kanton Bern und die Stadt Thun zur Verflüssigung des abendlichen Stossverkehrs am rechten Thunerseeufer umgesetzt haben, sind seit Anfang Januar weitgehend in Betrieb. Der ursprüngliche Zeitplan sah vor, die Wirkung der Sofortmassnahmen im Zeitraum vom 26. Februar bis 22. März 2022 zu messen. Nun zeigt sich, dass sich die Stausituationen auf der Hofstettenstrasse seit Jahresbeginn an den Werktagen deutlich entschärft haben. Dabei ist unklar, wie stark die Wirkung vom Verkehrsrückgang wegen der Homeoffice-Pflicht beeinflusst wird. Da sich das Verkehrsaufkommen möglicherweise erst einige Wochen nach Aufhebung der Homeoffice-Pflicht normalisieren wird, haben der Kanton Bern und die Stadt Thun beschlossen, die Wirkungskontrolle zu den Sofortmassnahmen auf den Zeitraum vom 2. bis 27. Mai 2022 zu verschieben.

Der Kanton wird den Betrieb seiner Sofortmassnahmen um einen Monat bis zum 27. Mai 2022 verlängern. Die Stadt Thun setzt den Verkehrsdienst bei der Bushaltestelle «Marktgasse» noch bis 12. Februar ein. Die Stauerkennung an der Lichtsignalanlage Grabenstrasse/Schwäbisgasse bleibt bis 27. Mai in Betrieb. Zudem wird die Stadt Thun die Haltestellen «Marktgasse» während der Messperiode im Mai provisorisch in Richtung Untere Hauptgasse bzw. in die Grabenstrasse verschieben. Die Auswertung der Verkehrszählungen und die Reisezeitmessungen werden rund einen Monat in Anspruch nehmen. Der Runde Tisch zur Verbesserung der Verkehrssituation am rechten Thunerseeufer wird die Ergebnisse voraussichtlich Anfang Juli diskutieren und anschliessend eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen abgeben, insbesondere bezüglich eines Verkehrsversuchs zur Aufhebung des Einbahnregimes in der Thuner Innenstadt.