24 Oktober 2025

Wie viele Sonntagsverkäufe braucht der Kanton Bern?

Der Regierungsrat unterstützt die Standesinitiative des Kantons Zürich, die eine zeitlich befristete Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten vorsieht. Mit der Standesinitiative sollen die Kantone die Möglichkeit erhalten, bis zu zwölf Sonntage im Jahr festzulegen, an denen Verkaufsgeschäfte ohne Bewilligung Personal beschäftigen dürfen. Bisher liegt diese Grenze bei vier Sonntagen pro Jahr. Der Kanton Bern hat diese Grenze in seinem kantonalen Recht auf zwei Sonntage festgelegt. Der Regierungsrat begrüsst die Vorlage aus volkswirtschaftlicher Sicht. Damit könnte der Wettbewerbsnachteil des ortsgebundenen Detailhandels gegenüber dem Onlinehandel sowie gegenüber Geschäften, in denen bereits heute sonntags gearbeitet werden darf, zumindest etwas reduziert werden. Was die Umsetzung im Kanton Bern betrifft, geht der Regierungsrat davon aus, dass eine Anpassung des kantonalen Rechts für mehr Sonntagsverkäufe einen schweren Stand haben dürfte. Unter anderem setzt sich die Gewerkschaft Unia gegen mehr Sonntagsverkäufe ein.

(text:awe&pd/bild:pg)