28 Juni 2021

Weniger Kahlschlag in Berner Wäldern gefordert

Der SVP Grossrat Fritz Ruchti fordert den Berner Regierungsrat dazu auf, bei der Waldbewirtschaftung im Kanton Bern wieder die die gesetzlichen Vorgaben der kantonalen Waldgesetzgebung einzuhalten.

Die Waldbewirtschaftung habe sich in letzter Zeit stark verändert, begründet Fritz Ruchti seine Forderung. Immer öfters werde Kahlschlag betrieben. Dies auch, weil die Forstunternehmen mit vollmechanisierten Ernte– und Rücke-Maschinen  die Arbeiten ausführen. Immer mehr Waldspaziergänger hätten sich ihm gegenüber entsetzt über die grossangelgten Waldrodungen gezeigt. Sogar das Wort „Waldmord“ sei gefallen, sagt er zu Radio BeO. Deshalb verlangt er vom Berner Regierungsrat, dass der gesetzliche Rahmen der Waldgesetzgebung in Bezug auf nachhaltige Waldbewirtschaftung, Erhalt der Artenvielfalt, Rücksichtnahme auf Fauna, Flora und Tierwelt im Wald sowie natürliche Verjüngung auch für die mechanisierte Waldbewirtschaftung gelten muss.

Der Regierungsrat sieht die Verwaltung in der Pflicht, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Und er ist der Meinung, dass dies im vorliegenden Fall erfüllt ist. So schreibt er in seiner Antwort: „Kontrollen des Amtes für Wald und Naturgefahren (AWN) haben gezeigt, dass die in der Öffentlichkeit kritisierten Holzschläge auch die Folge von Schadenereignissen waren. Winterstürme, Trockenheit und Borkenkäfer haben dem Berner Wald in den letzten Jahren vermehrt zugesetzt. Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer haben ein berechtigtes Interesse, wachsenden Schaden zu verhindern und noch gesundes Holz zu ernten.“

Für Fritz Ruchti ist die Antwort eine Ausrede. Der Regierungsrat mache sich die Sache zu leicht. Da seine Motion von rechts bis links breit abgestützt ist, wird die Diskussion noch lange nicht vorbei sein, auch wenn die Berner Regierung den Vorstoss als „angenommen und abgeschrieben“ ansieht.

(text:ch/bild:unsplash)