26 Mai 2022

Weniger Feinstaubbelastung im Kanton Bern trotz Saharastaub

Die Belastung der Atemluft mit Feinstaub blieb 2021 zum wiederholten Mal unter dem Jahresmittelgrenzwert der Luftreinhalte-Verordnung. Trotz mehreren Saharastaub-Ereignissen fielen auch die Tagesmittelwerte im Winter 2021/2022 leicht geringer aus als im Vorjahr. Jahres- und Tagesmittelwerte legen fest, welche Grenzwerte aus gesundheitlichen Überlegungen nicht überschritten werden sollten. Der Tagesmittelgrenzwert der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) darf höchstens 3-mal pro Jahr überschritten werden. Im Winter 2021/2022 wurde er je nach Messstation zwischen 2- bis 3-mal überschritten. Verglichen mit dem Winterhalbjahr 2020/2021 sind die Tagesmittelwerte im Winterhalbjahr 2021/2022 etwas tiefer ausgefallen. Dies obwohl auch in diesem Winter mehrmals Saharastaub die Schweiz erreichte. Die Feinstaubbelastung mit PM10-Partikeln blieb 2021 zum fünften Mal in Folge unter dem Jahresmittelgrenzwert der LRV.

(text:zvg&og/bild:unsplash)