Weko nimmt Bankenlöhne unter die Lupe
Die Wettbewerbskommission (Weko) eröffnet eine Vorabklärung gegen verschiedene Banken, weil diese womöglich Löhne untereinander abgesprochen haben. Namen werden vorläufig keine genannt.
Die Untersuchung richtet sich gegen 34 Banken ins sechs Deutschschweizer Regionen, heisst es in einer Mitteilung der Weko vom Montag. Es gebe darunter grosse und kleine Institute, ergänzte Weko-Direktor Patrik Ducrey auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP.
Mutmasslich hätten die Banken insbesondere Löhne abgesprochen, welche für Lehr- und Studienabgänger sowie für Angestellte mit gewissen Weiterbildungen gelten würden, so Ducrey weiter. Die Absprachen seien gemäss den Weko-Informationen an Sitzungen erfolgt.
Wie eine Umfrage ergab, sind gewichtige Institute tangiert. So teilten etwa Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank mit, im Rahmen der Vorabklärung einen Fragebogen erhalten zu haben. Auch die Valiant Bank und die Luzerner Kantonalbank erhielten von der Weko einen Fragenkatalog.
Andere Institute, etwa die Credit Suisse oder Postfinance, wollten sich nicht äussern, ob sie Teil der Vorabklärung sind. Und bei Clientis hiess es, dass auf Stufe der Gruppe keine Untersuchung bekannt sei, eine solche für einzelne Institute des Regionalbanken-Verbunds aber nicht ausgeschlossen werden könne. Inhaltlich äusserte sich kein Institut – ausser, dass man die Fragen fristgerecht beantworten werde.
Weko-Direktor Ducrey betonte, dass sich die Untersuchung ganz am Anfang befände. Nun würden die Informationen zusammengetragen. Üblicherweise entscheide sich nach rund einem Jahr, ob eine offizielle Untersuchung eröffnet werde.
Laut der Mitteilung geht es primär darum abzuklären, ob die Informationsaustausche über die Löhne „Anhaltspunkte für unerlaubte Abreden im Sinn des Kartellgesetzes“ ergäben. Bei Bedarf könnten die Ermittlungen auf weitere Regionen und andere Unternehmen ausgedehnt werden.
Der Arbeitsmarkt rückt laut der Weko-Mitteilung immer mehr in den Fokus der Tätigkeit der Wettbewerbsbehörden rund um den Globus. In der Schweiz sei es nun aber das erste Mal, dass das Weko-Sekretariat mögliche Abreden auf dem Arbeitsmarkt untersucht, die in den Anwendungsbereich des Kartellgesetzes fallen könnten – weil sie nicht Verhandlungsergebnisse von Sozialpartnern darstellten.
(text:sda/bild:sda)