
Fake-Video: Ermittlungen gegen Glarner möglich
Die Immunitätskommission des Nationalrats hat einen Entscheid für und einen gegen den Aargauer SVP-Nationalrat Andreas Glarner getroffen. Im Fall eines mit künstlicher Intelligenz generierten Internetvideos soll gegen Glarner ermittelt werden dürfen.
Die Kommission ist der Auffassung, dass in diesem Fall das Interesse des Opfers und die Schwere der Straftat höher zu gewichten sind als die Meinungsäusserungsfreiheit im Rahmen von Wahlkampagnen. Mit 5 zu 4 Stimmen beschloss sie, die Immunität von Glarner aufzuheben. Das teilten die Parlamentsdienste am Freitag mit.
Es ging um ein Video, das Glarner im Wahlkampf 2023 teilte. Die Basler Grünen-Nationalrätin Sibel Arslan äusserte sich in diesem sogenannten Deepfake-Video angeblich zu „kriminellen Türken“ und rief zur Wahl der SVP auf. Arslan zeigte in der Folge Glarner an.
(text:sda/bild:keystone)