30 Juli 2022

Wegen EU-Gericht: Schweiz muss Flugpassagierdaten-Gesetz überholen

Das Justizdepartement muss beim Flugpassagierdaten-Gesetz über die Bücher: Aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss es an dem Gesetz Änderungen vornehmen. Es geht um die Speicherdauer und Verwendung der Daten.

Der Gerichtshof urteilte aufgrund der Klage einer belgischen Menschenrechtsorganisation, die vorgesehene Speicherung und Bearbeitung von Flugpassagierdaten gehe zu weit. Die Polizei darf die Daten demnach nur bei einer realen Terrorbedrohung oder bei konkreten Anhaltspunkten für ein schweres Verbrechen auswerten. Eine Auswertung zu anderen Zwecken, etwa zum Verhindern einer illegalen Einreise, ist unzulässig.

Die Daten dürfen gemäss dem EuGH nur sechs Monate statt fünf Jahre aufbewahrt werden. Eine längere Speicherung sei nur zulässig, wenn sich in den sechs Monaten zeigt, dass die Reise in Zusammenhang mit einer schweren Straftat stand.

Gemäss dem Bundesamt für Polizei (Fedpol) wird das Urteil des EuGH Auswirkungen auf den Gesetzesentwurf haben, wie die Tageszeitung „Blick“ am Samstag berichtete. Die Fedpol-Antwort liegt auch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vor.

Weiter schreibt Fedpol: „Wir sind zurzeit daran, mit unseren Partnerbehörden in der EU die Folgen des Urteils auf die bereits bestehenden PNR-Systeme und auf dem Gesetzesentwurf zu analysieren.“ PNR steht für „Passenger Name Record“ oder zu deutsch Fluggastdatensatz.

Das vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) vorgelegte Bundesgesetz über die Bearbeitung von Flugpassagierdaten zur Bekämpfung von terroristischen und anderen schweren Straftaten liegt Parteien und Interessierten bis am Sonntag zur Vernehmlassung vor.

Die Vorlage sieht vor, dass die Flugpassagierdaten nach sechs Monaten pseudonomisiert werden, Namen und Geburtsdatum nicht mehr sichtbar sind und die Daten nachher viereinhalb Jahre gespeichert bleiben. Erst danach werden sie gelöscht.

Aufheben kann die Pseudonomisierung das Bundesverwaltungsgericht bei einem konkreten Verdacht. Betroffene haben ein Auskunftsrecht. Verwalten soll die Daten eine neu zu schaffende Behörde, die Zentralstelle für Passagierinformationen (Passenger Information Unit – PIU).

In den bisher vorliegenden Vernehmlassungsantworten stiess die Vorlage auf kritisches Echo. Die SVP lehnt das Gesetz rundweg ab. Es führe zu einer Verwässerung der Zuständigkeiten des Nachrichtendiensts des Bundes und schaffe eine neue, teure Fachstelle. Die Vorratsdatensammlung für fünf Jahre sei unverhältnismässig und greife in die Grundrechte ein. Ausdrücklich verweist die Partei auf das EuGH-Urteil.

Die SP erinnert daran, dass Behörden und Unternehmen nur soviel Daten der Bürgerinnen und Bürger bearbeiten sollten, wie zwingend notwendig. Das müsse auch für Flugpassagierdaten gelten. Zudem bezweifelt sie, dass eine solche systematische Datensammlung überhaupt etwas zur Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung beiträgt.

Die Mitte begrüsst das Gesetz. Dadurch könne die Schweiz die Daten, die sie bereits in über 60 Länder liefere, auch ihrerseits in der Terrorabwehr nutzen.

Für die Grünen bringt der Vorschlag eine Massenüberwachung und die Vorratsdatenspeicherung. Das sei grundrechtswidrig. Auch die Grünen verweisen auf das EuGH-Urteil.

In seiner Stellungnahme hält das Fedpol fest, die Antworten aus der Vernehmlassung wie auch das EuGH-Urteil würden in einen neuen Gesetzesentwurf einfliessen. Dieser wird im Anschluss wieder in die Vernehmlassung geschickt.

Die Schweiz liefert Fluggastdaten an 62 Staaten, darunter die USA und die EU. Der Uno-Sicherheitsrat fordert den Aufbau entsprechender internationale Systeme, darum sieht der Bundesrat sich in der Pflicht. Auch ist das System Voraussetzung dafür, dass Schweizerinnen und Schweizer weiterhin visafrei in die USA reisen dürfen.

(text:sda/bild:pixabay.symbolbild)