17 Juni 2021

Weg frei für elektronische Amtsanzeiger

Die Gemeinden im Kanton Bern sollen ihre amtlichen Bekanntmachungen künftig auch elektronisch veröffentlichen können. Der Grosse Rat hat die eAnzeiger-Vorlage am Mittwoch in erster Lesung durchberaten.

Mit der Änderung des Gemeindegesetzes will er einen weiteren Schritt zur Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen machen. Denn heute müssen die Gemeinden ihre amtlichen Bekanntmachungen noch zwingend in gedruckter Form veröffentlichen. Die Amtsanzeiger werden allen Betrieben und Haushaltungen im Verteilgebiet kostenlos zugestellt.

Künftig sollen die Gemeinden frei wählen können, ob sie den amtlichen Anzeiger gedruckt oder in elektronischer Form publizieren wollen. Sie können auch beides tun.

Vor allem Grossratsmitglieder vom Land betonten, der gedruckte Anzeiger habe eine lange Tradition und nach wie vor seine Vorteile. Im Internet würden die Bekanntmachungen womöglich noch seltener beachtet.

Trotzdem stellte sich der Rat im Wesentlichen hinter die Vorschläge der Regierung. Allerdings beschloss er, dass die gedruckte Fassung massgeblich sein soll, falls eine Gemeinde sich für beide Publikationsformen entscheidet.

Zudem sprach sich das Parlament dafür aus, dass die Gemeinden die geeignete Publikationsplattform der E-Anzeiger bestimmen dürfen. Sie sollen dabei eine kantonal einheitliche Lösung anstreben. Der Regierungsrat hatte die Frage selber entscheiden wollen.

(text:sda/bild:unsplash)