26 April 2024

Was muss der Kanton Bern bei einer Krise leisten können?

Was muss der Kanton Bern in einer Krisensituation Leisten können? Mit dieser Frage hat sich der Regierungsrat beschäftigt. Der Regierungsrat hat die neuen kantonalen Gesetze zum Bevölkerungsschutz und zum Zivilschutz zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Mit der Revision wird die Handlungsfähigkeit der Behörden in Krisensituationen gestärkt. So sollen beispielsweise Kinderschutzmassnahmen weiter gewährleistet sein, der Wasserpegel im Thuner-, Brienzer und Bielersee muss weiter regulierbar sein und auch Nottrauungen sollen möglich sein, so der zuständige Regierungsrat Philippe Müller gegenüber Radio BeO. Zur Revision der Gesetze gehört auch, dass die Zuständigkeit für die Zivilschutzausbildung von den Gemeinden an den Kanton verschoben wird und die Einführung einer obligatorischen Informationsveranstaltung betreffend Bevölkerungsschutz. Das Parlament wird sich in der Herbstsession mit den revidierten Gesetzen befassen.

(text:chl&pd/bild:unsplash)