15 November 2022

Walliser Geistlicher weiterhin suspendiert

Die Kongregation vom Grossen St. Bernhard hat die Suspendierung eines Geistlichen wegen Verdachts auf sexuellen Missbrauch einer Minderjährigen bestätigt. Der Domherr war im Januar bei der Walliser Justiz angezeigt worden. Die mutmasslichen Taten liegen mehr als 30 Jahre zurück und sind verjährt.

„Die Kongregation für die Glaubenslehre hat am 11. November ihre Entscheidung getroffen und die bereits vorläufig getroffenen Massnahmen infolge der Anzeige bestätigt“, schreibt die Ordensgemeinschaft am Dienstag in einer Pressemitteilung. Das bedeutet, dass der Kanoniker kein pastorales Amt mehr ausüben und keine Eucharistie mehr feiern darf, erläutert die Kongregation.

Der Fall war im April bekannt geworden, als Propst Jean-Michel Girard erklärte, er habe die Anzeige der Klägerin an die Kirche weitergeleitet und bei der Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen sexuellen Missbrauchs einer Person eingereicht. Die Anzeige betrifft den sexuellen Missbrauch einer Person, die zum Zeitpunkt der mutmasslichen Tat wahrscheinlich minderjährig war. Diese Tat ist inzwischen verjährt.

Der Propst zeigte den Fall auch in Rom an, obwohl die mutmasslichen Taten mehr als 30 Jahre zurückliegen. In der Folge wurden vom Vatikan vorsorgliche Massnahmen ergriffen, die nun bestätigt wurden, damit der Kanoniker keine priesterlichen Feiern mehr abhält.

Einige Tage nach diesem Fall hatte die Kongregation des Grossen St. Bernhard einen weiteren Geistlichen wegen sexueller Belästigung eines zwölfjährigen Kindes in den 1980er-Jahren angezeigt. Der beschuldigte Priester, der sich inzwischen im Ruhestand befindet, hat keine Funktion mehr innerhalb der Kirche.

(text:sda/bild:unsplash-symbolbild)