Wallis will keinen Sonderstaatsanwalt zur Brandkatastrophe
Das Wallis verzichtet auf einen ausserordentlichen Staatsanwalt zur Brandkatastrophe von Crans-Montana in der Silvesternacht. Die Walliser Staatsanwaltschaft führt die Strafuntersuchung mit einem verstärkten Team weiter. Sie betont, dass die Ermittlungen voranschreiten.
„Das Büro ist zum Schluss gekommen, dass es keinen objektiven oder rechtlichen Grund gibt, der die Ernennung eines ausserordentlichen Staatsanwalts rechtfertigt“, schreibt die Staatsanwaltschaft in einer von Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud unterzeichneten Medienmitteilung vom Freitag. Die Staatsanwaltschaft sei am 19. Januar zusammengekommen, um über dieses Gesuch zu entscheiden, das von mehreren Anwälten der Opferfamilien eingereicht worden war.
Weiter heisst es, die Zentrale Dienststelle der Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis, der das Dossier übertragen wurde, sei zuständig für Fälle von besonderer Bedeutung – insbesondere für Straftaten im Zusammenhang mit Grossereignissen oder ausserordentlichen Ereignissen mit grosser medialer Resonanz.
Wie in der Mitteilung erinnert wird, haben sich bislang fast 130 Privat- und Zivilkläger konstituiert. Sie werden von rund 50 Anwälten vertreten, von denen mehrere die Einsetzung eines ausserkantonalen Magistraten gefordert hatten.
(text:sda/bild:unsplash)