4 Dezember 2023

Waldrand im Bonstettenpark wird ökologisch aufgewertet

Die Randbereiche des kleinen Waldes im Bonstettenpark sollen ökologisch aufgewertet werden. Die Stadt Thun und der Kanton Bern als Miteigentümer setzen damit eine Massnahme aus dem städtischen Biodiversitätskonzept um. Der Revierförster begleitet die Arbeiten. Die Ausführung erfolgt in zwei Etappen.

Waldränder haben eine besondere Bedeutung als naturnahe, vielfältige Lebensräume für einheimische Pflanzen und Tierarten. Sie vernetzen als Übergangsbereiche verschiedene Biotope und sind ein wichtiges Rückzugsgebiet. Die Stadt Thun will die Biodiversität stärken und nachhaltig fördern. Im Oktober hat der Gemeinderat das Biodiversitätskonzept verabschiedet. Als eine konkrete Massnahme zur Förderung der Biodiversität will der Verwaltungsausschuss des Bonstettenguts (Campagne Bellerive) den Randbereich im Wäldchen im Bonstettenpark südlich des Kanals ökologisch aufwerten. Der Verwaltungsausschuss besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Thun und des Kantons Bern. Ziel der Massnahmen ist es, einen abgestuften Waldrand mit Krautsaum, Sträuchern und Bäumen zu schaffen. Um einen lichten Waldrand herzustellen und Platz für die unterschiedlichen Pflanzen zu schaffen, müssen einige Bäume entfernt werden. Mit dem anfallenden Holz werden Asthaufen und Totholzhecken erstellt, so entsteht wichtiger Lebensraum und auch Nahrungsgrundlage für viele Tiere.

Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern hat die Massnahmen gutgeheissen und unterstützt diese finanziell. Der zuständige Revierförster begleitet die Massnahmen. Die Stadt Thun hat vorgängig im Rahmen einer Ortsbegehung auch Pro Natura Region Thun informiert. Die Arbeiten werden etappenweise durchgeführt. Die erste Etappe startet am
4. Dezember 2023. Die zweite Etappe auf der anderen Seite des Waldes ist im Winter 2024/2025 geplant. Anschliessend führt die Stadt alle vier Jahre die nötigen Pflegemassnahmen am Waldrand aus, um die schnellwachsenden Arten zu kontrollieren und den abgestuften Randbereich zu erhalten.

Das Vorhaben steht nicht im Zusammenhang mit den Sicherheitsmassnahmen beim Gehölzstreifen an der Grenze zum Quartier «Im Seewinkel». Für dieses Projekt ist das Baugesuch hängig.

(text:pd/bild:zvg/stadtthun)