
Keine Änderung im Mehrwertausgleichsreglement
Der Thuner Stadtrat sieht aktuell keinen Handlungsbedarf für eine Änderung im Mehrwertausgleichsreglement. Er hat das entsprechende Postulat zwar angenommen, aber gleichzeitig auch abgeschrieben. Das Postulat forderte nämlich eine Prüfung des Gemeinderates, ob für gegenüber den Eigentümern, welche seit der Ortsplanungsrevision weniger hoch bauen dürfen, eine Schadenersatzpflicht besteht. Der Stadtpräsident Raphael Lanz erklärt den Entscheid gegenüber Radio BeO wie folgt:
«Wir haben festgestellt, dass bei allen Gesuchen von Neubauten – ich spreche von Neubauten – kann man unter diesem neuen Recht, nach der Ortsplanungsrevision, mehr Geschossfläche realisieren als vorher. Und wenn man diese Möglichkeit, welche sich nun bietet, ausnützen kann, entstehen natürlich nicht Minderwerte, sondern im Regelfall sogar Mehrwerte. Deshalb ist es aus meiner Sicht selbsterklärend, dass wir nichts ausgleichen können oder müssen. Die Regelungen sind eigentlich gut.»
Er schliesse aber nicht aus, dass es Sonderfälle gebe. Aber für solche Fälle gebe es ja Ausnahmen, welche nicht ins Reglement gehören. Deshalb bestehe kein Handlungsbedarf, glaubt Raphael Lanz.
(text:jkä/bild:zvg stadt thun)