15 Mai 2022

„Buebetrickli“ in der Kantonsverfassung unterbunden

Im Kanton Bern werden die Volksrechte gegenüber den Instrumenten des Parlaments gestärkt. Die Stimmberechtigten stellten sich mit 85,4 Prozent Ja hinter eine entsprechende Änderung der Kantonsverfassung.

212’524 Bernerinnen und Berner nahmen die Vorlage „Volksvorschläge vor grossrätlichen Eventualanträgen“ an, 36’374 lehnten sie ab. Die Stimmbeteiligung lag bei 34,8 Prozent, wie der Kanton Bern am Sonntag mitteilte.

Den Volksvorschlag gibt es im Kanton Bern seit 1995. Dabei handelt es sich um ein konstruktives Referendum: Die Stimmberechtigten können einer Gesetzesvorlage eine eigene Variante gegenüberstellen. Sammeln sie 10’000 Unterschriften, entscheidet das Volk. Mehrere Volksvorschläge wurden in den letzten rund drei Jahrzehnten angenommen.

Das Kantonsparlament hebelte das Instrument aber mehrmals aus, indem es nicht bloss eine Gesetzesvorlage beschloss, sondern aus rein taktischen Gründen auch einen Eventualantrag. Damit war der Weg zum Volksvorschlag verbaut.

Nun wird dieses „Buebetrickli“ in der Kantonsverfassung unterbunden. Wird ein Volksvorschlag eingereicht, fällt ein zuvor beschlossener Eventualantrag des Parlaments dahin.

(text:sda&ad / bild:zvg)