Verwahrung: Keine Revision von Urteil gegen Kneubühl
Das Bundesgericht ist auf ein Revisionsgesuch des verwahrten Bielers Peter Hans Kneubühl nicht eingetreten. Kneubühl hatte sich 2010 mit Waffengewalt gegen die Versteigerung seines Hauses gewehrt und einen Polizisten schwer verletzt.
Die Voraussetzungen für eine Revision sind laut einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts nicht erfüllt. Kneubühls Ausführungen, dass er mit dem bundesgerichtlichen Urteil vom vergangenen Sommer nicht einverstanden sei und darin nicht auf den angeblichen Justizskandal eingegangen werde, als dessen Opfer sich Kneubühl sieht, reichen nicht für eine Revision.
Der Verwahrte kritisierte in seinem Revisions-Begehren auch, dass die Würdigung des psychiatrischen Gutachtens durch die Berner Justiz Bundesrecht verletze. Diesen Einwand hatte das Bundesgericht bereits letztes Jahr abgewiesen.
Kneubühl hatte sich 2010 in seinem Elternhaus verschanzt, weil dieses wegen einer geplanten Versteigerung zur Besichtigung geöffnet werden sollte. In den folgenden Tagen feuerte er mehrere Schüsse ab.
Einen Polizisten verfehlte er knapp, einen anderen verletzte er schwer am Kopf. Die Berner Obergericht verurteilte Kneubühl wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und der Gefährdung des Lebens. Das Berner Obergericht erachtete ihn zum Tatzeitpunkt als schuldunfähig und ordnete eine stationäre Therapie an.
Im Jahr 2018 wurde die Therapie wegen Aussichtslosigkeit aufgehoben. Stattdessen wurde Kneubühls Verwahrung angeordnet. (Urteil 6F_32/2021 vom 17.1.2022)
(text:pd / bild:keystone)