22 Januar 2026

Vernehmlassung des Bundes: Internationaler Vertrag über die Energiecharta widerspricht den Klimazielen des Kantons

Aus Sicht des Regierungsrates ist es nicht angezeigt, dass die Schweiz weiterhin am internationalen Vertrag über die Energiecharta (Energy Charter Treaty, ECT) festhält. In seiner Antwort auf die Vernehmlassung zur Modernisierung des Abkommens, das zur Regelung von Investitionsschutz- und Transitabkommen im Energiesektor dient, begrüsst der Regierungsrat zwar die neu vorgesehene Berücksichtigung von Aspekten wie Nachhaltigkeit, der globalen Klimaziele oder den Einbezug neuer Technologien wie Wasserstoff. Investitionen in fossile Energien sollen im Vertrag aber auch nach der Revision möglich bleiben. Das widerspricht den kantonalen Klimaschutzbestimmungen und dem seit 2021 von der Stimmbevölkerung angenommenen Ziel, wonach der Kanton Bern bis 2050 klimaneutral sein soll. Aus diesem Grund lehnt der Regierungsrat die Vorlage ab.

(text:pd/bild:unsplash)