Vereinbarung zwischen den Kraftwerken Oberhasli und Kanton
Der Regierungsrat hat eine Amortisationsvereinbarung zwischen den Kraftwerken Oberhasli AG (KWO) und dem Kanton Bern zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Diese soll parallel zur Baubewilligung für den Neubau des Pumpspeicherwerks Grimsel 4 abgeschlossen werden. Aus betriebswirtschaftlichen Gründen tätigt die KWO die Investition in das Pumpspeicherwerk Grimsel 4 nur unter der Bedingung, die Kosten über die durchschnittliche ordentliche Abschreibungsdauer von voraussichtlich 46 Jahren abschreiben zu können. Da die Gesamtkonzession der KWO bereits 2042 endet und ein Rückkauf oder Heimfall durch den Kanton Bern möglich ist, regelt die Vereinbarung für diese beiden Fälle die Vergütung des Kantons an die KWO für die Investitionen in das neue Kraftwerk.
(text:pd/bild:beo)