30 Oktober 2025

VBS informiert über Projektstand Mitholz

Derzeit laufen verschiedene Arbeiten im Talboden von Mitholz. Räumspezialisten des Kommando KAMIR haben erste Flächenräumungen durchgeführt. Für die Munitionsräumung sind Räumziele definiert, die auf Basis der geplanten Flächennutzung angewendet werden. Das Plangenehmigungsverfahren für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz ist ab Mitte 2026 geplant. Damit die Bauarbeiten zeitlich mit dem Vollausbau des Lötschberg-Basistunnels abgestimmt werden können, ist eine gestaffelte Durchführung vorgesehen.

Die lokalen Steinschlagschutzmassnahmen und temporäre Verfüllung der Hohlräume im ehemaligen Bahnstollen wurden im Juni 2025 abgeschlossen. Bis zur endgültigen Räumung der Munitionsrückstände ist das Risiko damit bestmöglich gesenkt und der ehemalige Bahnstollen nicht mehr zugänglich. Die laufenden Arbeiten konzentrieren sich auf den Aussenbereich der Anlage und die Flächen im Talboden. Um die Sicherheit zu gewährleisten, wurden verschiedene Steinschlagschutzmassnahmen mit Netzen und Dämmen umgesetzt. Weitere Bodenuntersuchungen mit Baggerschlitzen sollen vertiefte Erkenntnisse zur Munitions- und Schadstoffbelastung in der Fläche bringen. Die Räumspezialisten des Kommando KAMIR haben ca. 150’000 m2 Wiesen im Talboden nach Munitionsrückständen abgesucht und mit der Munitionsräumung in den Auswurfbereichen des Explosionsereignisses von 1947 begonnen. Bis Ende September 2025 wurde in zwei Räumbereichen die Fläche von rund 30’000 m2 geräumt, was rund 4 Fussballfeldern entspricht. Insgesamt wurden 69 Munitionsobjekte mit Kalibern grösser 20 Millimeter geborgen. Im stark belasteten Auswurfbereich «Im Bode» neben dem Schulhaus Mitholz wurden auf einer Räumfläche in der Grösse eines Fussballfeldes rund 50 Granaten mit Kalibern 4,7 bis 10,5 Zentimetern in einer Tiefe bis 30 Zentimetern geräumt.

Als planungsrechtliche Grundlage für die Räumung des ehemaligen Munitionslager Mitholz wurde 2022 das Sachplan-Objektblatt Mitholz durch den Bundesrat genehmigt. Sämtliche mit dem Projekt verbundenen baulichen Massnahmen werden im Rahmen eines militärischen Plangenehmigungsverfahrens beurteilt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung mit den daraus abgeleiteten begleitenden Umweltmassnahmen ist Teil des Verfahrens. Im Rahmen des ordentlichen Plangenehmigungsverfahrens wird das Projektdossier öffentlich aufgelegt. Dabei werden die zuständigen Behörden von Bund, Kanton und Gemeinde einbezogen und auch die Bevölkerung hat die Möglichkeit, Stellung zu nehmen.

Ab Mitte 2026 wird das Plangenehmigungsverfahren in Etappen gestartet. In der ersten Etappe wird das Gesamtprojekt mit dem Umweltverträglichkeitsbericht vorgestellt und die Plangenehmigung für die Schutzbauten Bahn beantragt. Für die Genehmigung der weiteren Etappen muss die Planung in verschiedenen Bereichen – unter anderem der Materialbe-wirtschaftung, Schadstoffbehandlung und Wasserbau – weiter vertieft werden. Als nächste Etappe ist die Genehmigung für die Schutzbauten Strasse und die Durchführung der Räumung vorgesehen. Der Start der zweiten Etappe hängt dabei von der Plangenehmigung der ersten Etappe und dem Verlauf der weiteren Planung ab.

(text:pd/bild:jkä)