8 Oktober 2022

VBS genehmigt Plan zur Vorbereitung Räumung Munitionslager Mitholz

Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) hat die Sicherheits- und Vorbereitungsmassnahmen für die Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz formell genehmigt und am Freitag im Bundesblatt publiziert.

Das im Rahmen des militärischen Plangenehmigungsverfahren bewilligte Gesuch beinhaltet die Massnahmen zur Vorbereitung und Sicherung der späteren Räumung des ehemaligen Munitionslagers Mitholz im Berner Oberland. Damit soll nicht zuletzt das Explosionsrisiko gesenkt werden.

Dabei geht es um lokale Schutzmassnahmen gegen den Steinschlag im Bahnstollen, um den Teilrückbau und die Stilllegung der Anlage, den Einbau von Hochdrucktoren und Pfropfen in der Anlage, technische Untersuchungen von „Flue“ und „Dreispitz“ für den späteren Rückbau sowie temporäres Füllen der Hohlräume und Stollen.

Dafür nötig sind temporäre Rodungen auf einer gesamten Fläche von rund 54’350 Quadratmetern in drei Etappen. Nicht Bestandteil der vorliegenden Bewilligung sind die geplanten Schutzbauten für Schiene und Strasse sowie die effektiven Abbau- und Räumarbeiten des Munitionslagers.

Die Bewilligung enthält zahlreiche Auflagen – unter anderem eine ökologische Baubegleitung, ein Sicherheitskonzept zu Naturgefahren, die Beschränkung von Rodungsarbeiten während der Brutzeit, die Entsorgung von Altlasten, Lärmschutz und Luftreinhaltung sowie die Kommunikation.

Auch muss beispielsweise dafür gesorgt werden, dass der Schiessbetrieb der Feldschützen Kandergrund bis Ende Oktober 2025 weitergeführt wird. Die verschiedenen Auflagen gehen auf Anregungen der Betroffenen sowie Einsprachen zurück. Gemäss der VBS-Verfügung sind alle das Gesuch betreffende Einsprachen erledigt.

Die vorliegende Plangenehmigung kann innert 30 Tagen beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

(text:sda/bild:archiv)