4 März 2023

US-Gericht: Gruyère geläufige Käsebezeichnung – kein Markeneintrag

Bei „Gruyère“ handelt es sich in den USA um einen geläufige Käsebezeichnung und gilt nicht nur für Gruyère-Käse aus der Schweiz oder Frankreich. Das hat ein US-amerikanisches Berufungsgericht am Freitag bestätigt.

Ein US-amerikanischer Milch-Export-Verband hatte sich gegen die 2013 erfolgte Anerkennung der Marke „Gruyère“ in den USA gewehrt. Die Schweizer Branchenorganisation Interprofession du Gruyère (IPG) und das französische Pendant Syndicat Interprofessionnel du Gruyère akzeptierten das nicht, unterlagen aber Anfang 2022 in erster Instanz.

Die Richter eines Berufungsgerichts bestätigten diese Entscheidung nun. In den USA gebe es nicht den gleichen Schutz für die Bezeichnung von Lebensmitteln wie in Europa, argumentierten sie in ihrem Urteil. Die US-amerikanische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die FDA, lege zwar Kriterien für Gruyère fest, so müsse er beispielsweise „kleine Löcher“ haben oder mindestens 90 Tage lang gereift sein. Sie mache jedoch keine Kriterien zur geografischen Herkunft.

(text:sda/bild:sda)