17 Dezember 2021

Urteilseröffnung im Prozess gegen einen YB-Fan

Heute Freitag wird vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona das Urteil im Prozess gegen einen YB-Fan eröffnet. Der heute 35-Jährige hatte im August 2020 einen in der Schweiz nicht zugelassenen pyrotechnischen Gegenstand gezündet und dabei mehrere Personen sowie seine Umgebung gefährdet.

Im Prozess vor Bundesstrafgericht gab der angeklagte Fussballfan an, den pyrotechnischen Gegenstand nicht wissentlich gezündet zu haben. Bei der Detonation zog er sich eine schwere Verletzung an der rechten Hand zu. In der unmittelbaren Nähe des Mannes befanden sich laut Anklage mindestens acht Personen.

Die Bundesanwaltschaft (BA) verurteilte den Fussballfan im Mai 2021 per Strafbefehl zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Diesen focht der Beschuldigte an, so dass der Fall dem Bundesstrafgericht übergeben wurde.

Dem 35-Jährigen werden Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase ohne verbrecherische Absicht oder allenfalls in verbrecherischer Absicht und Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz vorgeworfen.

(text:sda/bild:unsplash)