13 Mai 2024

Urteil: AfD zu Recht rechtsextremistischer Verdachtsfall

Der deutsche Inlandsgeheimdienst, das Bundesamt für Verfassungsschutz, hat die Partei AfD laut einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

Das Gericht hat am Montag in Münster ein Urteil aus der Vorinstanz bestätigt. Damit darf der Verfassungsschutz auch weiterhin nachrichtendienstliche Mittel zur Beobachtung der Partei einsetzen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht liess zwar keine Revision zu. Die AfD (Alternative für Deutschland) kann aber einen Antrag auf Zulassung am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig stellen.

(text:sda/bild:keystone)