7 Februar 2024

Unterseen stimmt über Beschränkung von Zweitwohnungen ab

Die Anzahl Zweitwohnungen in der Einwohnergemeinde Unterseen hat in den letzten Jahren kontinuierlich zugenommen. Aktuell weist Unterseen gemäss dem massgebenden Wohnungsinventars des Bundesamts für Raumentwicklung einen Zweitwohnungsanteil von 16.2% auf (Stand am 09.10.2023). Bei einem Anteil über 20% gilt eine Gemeinde als Zweitwohnungsgemeinde im Sinne des Zweitwohnungsgesetzes des Bundes. Es droht also eine Unterstellung von Unterseen unter das strenge Zweitwohnungsgesetz, das diverse direkt anwendbare eidgenössische Bauvorschriften für die Gemeinde mit sich bringt. Daneben führt die Zunahme von Zweitwohnungen zu einer Verknappung und damit zu einer Verteuerung des Wohnraums für die ortsansässige Bevölkerung, sagt Planungspräsident Christoph Perron zu Radio BeO.

Erreicht der Zweitwohnungsanteil die 20 Prozentmarke, dürfen in Unterseen mit wenigen Ausnahmen keine unbewirtschafteten Zweitwohnungen mehr erstellt werden und für bewirtschaftete Zweitwohnungen gelten rechtliche Rahmenbedingungen. Der Grund für den Anstieg der Anzahl Zweitwohnungen in Unterseen liegt namentlich in der Zunahme der gewerbsmässig touristisch genutzten Wohnungen in den letzten Jahren, insbesondere der Plattform-Wohnungen wie Airbnb. Ein Ende dieser Entwicklung ist zurzeit nicht absehbar, schreibt die Gemeinde Unterseen in einem Bericht. Aus diesem Grund will die Gemeinde Unterseen mit der Änderung des Baureglements die Anzahl Zweitwohnungen künftig beschränken.

Ähnliche Änderungen im Baureglement haben zuletzt auch die Nachbargemeinden Interlaken und Matten beschlossen. Sollte die Unterseener Stimmbevölkerung die Änderung des Baureglements nicht gutheissen, würden der Gemeinde Unterseen gravierende Auswirkungen bevorstehen, sagt Christoph Perron weiter. Die Gemeindeabstimmung zur Änderung des Unterseener Baureglements ist am 11. März.

(text:pd,ola/bild:beo)