3 Juni 2026

Unterschriftsbeglaubigung bald auch durch Gemeinde möglich?

Dürfen Berner Gemeinden schon bald eine Unterschriftsbeglaubigung ausstellen? Diese Frage wird demnächst im Kantonsparlament diskutiert. Der Grund dafür ist eine überparteiliche Motion, welche genau das fordert. Momentan wird im Kanton Bern einen Unterschriftsbeglaubigung nur durch einen Notar bzw. eine Notarin oder durch die Staatskanzlei ausgestellt. Vor allem für Bewohnende aus dem ländlichen Raum ist das mit einem zusätzlichem Aufwand und deshalb auch mit erhöhten Kosten verbunden. In anderen Kantonen ist eine Unterschriftsbeglaubigung durch die Gemeinden bereits möglich. Gemäss der Antwort des Regierungsrates begrüsst er den Lösungsansatz und beantragt deshalb die Annahme der Motion. Als nächstes muss nun das Kantonsparlament darüber abstimmen.

(text:jkä/symbolbild:pexels)