5 Oktober 2025

Uneinigkeit bei Tempo 30 auf Durchfahrtsstrassen im Berggebiet

Der Bundesrat möchte im Rahmen einer Verordnung die Einführung von Tempo 30 auf Durchfahrtsstrassen erschweren. Damit setzt er eine entsprechende Motion aus dem Parlament um.

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) stellt sich hinter das Vorhaben. Sie sieht in Tempo 30 eine weitere Einschränkung der Erreichbarkeit abgelegener Berggebiete. Wenn man von zuhinterst aus dem Diemtigtal oder Simmental fahren müsse, sei das schon heute sehr zeitintensiv, erklärt SAB-Direktor Thomas Egger gegenüber Radio BeO, Temporeduktionen würden die Fahrzeit weiter verlängern. Man habe nichts gegen Tempo 30 auf Quartierstrassen, betont Egger, oder da wo es der Sicherheit diene. Aber gerade bei Themen wie etwa der Lärmreduktion sei – wie von der Verordnung vorgesehen – Lärmarmer Belag, wie Flüsterasphalt, sinnvoller.

Anders sieht das der Schweizerische Gemeindeverband. Er sieht die Erreichbarkeit der Berggebiete durch Temporeduktionen nicht gefährdet, zumal es sich bei Tempo-30-Zonen zumeist nur um kurze Abschnitte handelt. Selbst bei mehreren Ortsdurchfahrten liegt die Mehrfahrzeit im einstelligen Minutenbereich. Ausserdem, fügt Direktorin Claudia Kratochvil an, diene Tempo 30 der Verkehrssicherheit, etwa im Perimeter vom Schulhäusern. Zudem schränke die Verordnung den Handlungsspielraum der Gemeinden ein. Auch der lärmarme Asphalt sei kein Allerheilmittel, und mit der Verordnung kämen weitere Vorschriften auf die Gemeinden zu und es werde kostspieliger. Erst wenn das Mittel der lärmarmen Beläge ausgeschöpft ist, so will es die Verordnung, könne die betroffene Gemeinde oder Stadt eine Temporeduktion überhaupt ins Auge fassen. Das sei komplizierter und der wirtschaftlich weniger sinnvolle Weg, zeigt sich Kratochvil überzeugt.

Kritisiert wird auch, dass Verkehrsminister Albert Rösti (SVP) das ganze auf Verordnungsebene durchboxen möchte, er der Bevölkerung damit also die Möglichkeit eines Referendums – und letztlich das Mitspracherecht – nimmt.

(text:csc/bild:beo-archivbild)