10 Februar 2026

Uneinigkeit bei Bewilligungen für Taxis und Co.

Die Sicherheitskommission ist sich uneinig, welche Bewilligungen nötig sind. Die Mehrheit will, dass das Führen und Halten von Taxis weiterhin bewilligungspflichtig ist, während sie bei den Fahrdiensten nur für das Führen des Fahrzeugs eine Bewilligung vorsehen will. Das Bewilligungsverfahren soll insgesamt vereinfacht werden: So soll etwa der Nachweis über den Anschluss bei einer Ausgleichskasse im Gesuchsverfahren entfallen und die Kontrolle nachgelagert erfolgen. Hotel-Limousinen bleiben bewilligungsfrei, müssen aber bei der Standortgemeinde gemeldet werden.

Die Minderheit verlangt Bewilligungen für das Halten, Führen und Vermitteln von Fahrzeugen, unabhängig davon, ob es sich um Taxis oder andere Fahrdienste handelt. Bewilligungsvoraussetzung ist ausserdem in jedem Fall der Nachweis einer Ausgleichskasse. Je nach Kennzeichnung des Fahrzeugs sollen Privilegien gewährt oder entzogen werden. Zudem soll der Regierungsrat die Wirksamkeit des Gesetzes regelmässig überprüfen.

(text:pd/bild:unsplash)