5 Mai 2023

UeO Camping Wang in Beatenberg: Auflagen vom Kanton

Am 3. Juni 2022 stimmte die Beatenberger Stimmbevölkerung einer Änderung der Überbauungsordung Camping Wang zu. Nun hat auch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) grünes Licht gegeben, stellt allerdings Auflagen, besonders was die für den Bau von einem Objektschutz vor Mauergängen nötige Heckenrodung betrifft. So dürfen die Rodungsarbeiten nicht während der Paarungs- und Fortpflanzungszeit der wildlebenden Säugetiere und Vögel im April bis Mitte Juli durgeführt werden. Des weiteren darf nicht mehr gerodet werden, als zwingend nötig und die Ersatzpflanzung muss durch standortheimische Bäume und Sträucher erfolgen. Laut Gemeindepräsident Roland Noirjean, sei die Umsetzung dieser Auflagen kein Problem.

(text:csc/bild:beo)