15 Februar 2026

Überarbeitete Opferhilfsstrategie erhält viel Zustimmung

Die Gesundheits- und Sozialkommission (GSoK) hat die Opferhilfestrategie 2026–2036 vorberaten. Der Grosse Rat hatte die ursprüngliche Strategie vor drei Jahren teilweise zurückgewiesen und zahlreiche Verbesserungen verlangt. Dabei ging es um die Fokussierung auf die Hilfe bei häuslicher Gewalt sowie darum, dass die Resozialisierung der Täterschaft nicht in der Opferhilfe verankert ist. Opfer und ihre Angehörigen sollen mittels niederschwelliger und bedarfsorientierter Hilfsangebote gestärkt werden. Die Massnahmen wurden in der Strategie nun grundlegend überarbeitet und neu definiert.

Die GSoK begrüsst die neue Strategie und empfiehlt dem Grossen Rat die Kenntnisnahme. Sie unterstützt die Pläne zu einem versuchsweisen Aufbau eines Mädchenhauses, das Mädchen und jungen Frauen im Alter von 14 bis 20 Jahren einen geschützten Wohn- und Rückzugsort in einer akuten Gefährdungssituation bieten soll.

Zur Umsetzung der Strategie beantragt die GSoK dem Grossen Rat mehrere Planungserklärungen. So soll der Regierungsrat Massnahmen zu Prävention, Sensibilisierung und Intervention verbindlich konkretisieren. Mit dem Einsatz eines elektronischen Monitorings in Anlehnung an ein entsprechendes Pilotprojekt aus dem Kanton Zürich soll ausserdem ein ergänzendes Schutzinstrument geprüft werden. Schliesslich plädiert die Kommission dafür, dass die Umsetzung der Strategie nicht strikt kostenneutral erfolgen muss, sofern dadurch wirksame Massnahmen zum Opferschutz ermöglicht werden.

Der Grosse Rat wird die überarbeitete Opferhilfestrategie in der kommenden Frühlingssession beraten.

(text:chl&pd/symbolbild:unsplash)