30 September 2021

Travailsuisse: Gewerbe, Kantone und Gesundheitswesen knausern

Knausern beim bezahlten Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen – das wirft der Gewerkschaftsdachverband Travailsuisse dem Gewerbe, Verwaltungen und dem Gesundheitswesen vor. Ein Jahr nach Annahme der Volksinitiative zog Travailsuisse am Donnerstag vor den Medien Bilanz.

Dass die Bedürfnisse junger Arbeitnehmender in diesen Branchen missachtet würden und nur das Minimum von zehn Arbeitstagen beziehungsweise zwei Wochen gewährt werde, sei unverständlich, hiess es in einer Mitteilung von Travailsuisse und seinen Verbänden Syna und Transfair.

Die Resultate einer repräsentativen Umfrage unter dem Titel „Barometer Gute Arbeit“ zeigen laut Travailsuisse, dass eine Mehrheit der Arbeitnehmenden nur den minimalen Vaterschaftsurlaub erhält und vor allem jüngere Arbeitnehmende mit dessen Dauer unzufrieden sind.

Eine Auswertung der wichtigsten Gesamtarbeitsverträge deckt demnach deutliche Unterschiede zwischen den Branchen auf. „Am knausrigsten zeigen sich mit durchschnittlich 10 bis 11 Tagen das Gewerbe und das Gesundheitswesen“, erklärte Travailsuisse. Erstaunlich sei auch, dass die kantonalen Angestellten fast überall nur das gesetzliche Minimum erhalten – im Gegensatz zu den städtischen Angestellten, die meist von einer längeren Väterzeit profitierten.

Grosszügige Leistungen für junge Väter bieten den Angaben zufolge insbesondere die IT- und Kommunikationsbranche sowie die Pharmaindustrie mit durchschnittlich 30 bis 31 freien Tagen.

In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 war die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub mit 60,3 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Damit können Väter innerhalb von sechs Monaten ab Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub beziehen. Finanziert wird dieser wie die Mutterschaftsentschädigung über die Erwerbsersatzordnung. Die Vorlage trat Anfang dieses Jahres in Kraft.

(text:sda/bild:unsplash)