Tourismusgemeinden fordern Kantone zu Objektsteuer-Einführung auf
Das Schweizer Stimmbeölkerung hat am 28. September 2025 die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung angenommen. Im Rahmen dieser Vorlage besteht aber auch die Möglichkeit einen Teil der wegfallenden Steuergelder zu kompensieren. Eine Option ist die Objektsteuer auf selbstgenutzten Zweitwohnungen. Stark von der Situation betroffen sind dabei Tourismuskantone und -gemeinden im Alpenraum. Deshalb hat die Konferenz der Gemeindepräsident/innen von Ferienorten im Berggebiet den ganzen Prozess nun angekurbelt. Der Präsident René Müller erklärt gegenüber Radio BeO, was nun wichtig sei:
«Aus den genannten Gründen haben wir uns mit der Medienmitteilung an die Kantone gewandt. Dabei haben wir als erstes gesagt, dass man nun umgehend die Arbeiten für die Grundlage der Objektsteuer in die Hand nehmen muss, um eben die Steuerausfälle zu kompensieren. Zweitens ist ganz wichtig, dass man die betroffenen Gemeinden miteinbezieht und abholt. So dass man einen kooperativen Prozess hat. Und drittens ist es ebenfalls wichtig, dass man die Arbeiten unter der Kantonen koordiniert, um so einen Steuerwettbewerb oder den Steuertourismus verhindern kann.»
Er selbst ist als Lenker Gemeindepräsident ebenfalls damit konfrontiert. Gemäss ihm sei es zwar noch schwierig abzuschätzen, aber die Steuerverluste in der Gemeinde Lenk, welche durch die Abschaffung des Eigenmietwertes entstehen, liegt etwas um eine Million Franken, was ungefähr drei Steuerzehnteln entspricht, ergänzt René Müller. Der Ball ist nun bei den betroffenen Kantonen — dabei sei es das Ziel, dass die Objektsteuer bis im Jahr 2028 definiert und eingeführt wird.
(text:jkä/bild:beo)