
Nur echtes Poulet darf „Güggeli“ heissen
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Bundes gegen die Verwendung von Bezeichnungen wie „planted chicken“ für vegane Fleischersatzerzeugnisse gutgeheissen. Das Zürcher Verwaltungsgericht hatte sie nach einer Beschwerde der Produktionsfirma als zulässig erklärt.
In einer öffentlichen Beratung hat das Bundesgericht am Freitag mit vier zu einer Stimme entschieden, dass die Verwendung von Tierbezeichnungen für vegane Produkte auf der Basis von Erbsenproteinen nicht zulässig ist. Die Konsumenten würden damit über den Inhalt des Produkts getäuscht, wie die Mehrheit des Richtergremiums befand.
Das Bundesgericht hat das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts aufgehoben. Das kantonale Labor Zürich muss der Firma Planted Foods mit Sitz in Kempttahl ZH nun eine Frist zur neuen Bezeichnung seiner Produkte setzen.
Die Produkte des Unternehmens sind gross mit „planted“ und darunter in kleineren Buchstaben mit „chicken“ oder „duck“ angeschrieben. Der Verpackung ist zudem zu entnehmen, dass die Erzeugnisse aus Erbsenproteinen hergestellt werden.
Die Angaben über ein Lebensmittel müssen laut Gesetz den Tatsachen entsprechen, damit keine Täuschung stattfindet. Das Bundesgericht ist der Auffassung, mit der Verwendung des Begriffs „chicken“ würden eben nicht Tatsachen wiedergegeben, weil in den Erzeugnissen der Kemptthaler Firma kein Fleisch beziehungsweise Poulet enthalten sei.
(text:sda/bild:keystone)