Ticketverkäufer erhalten keine Angaben über gewaltbereite Fans
Ticket-Verkaufsstellen für Sport-Grossanlässe sollen weiterhin nicht über registrierte gewaltbereite Fans informiert werden. Der Nationalrat ist dagegen, dass in der Hooligan-Datenbank Hoogan registrierte Personen keine Tickets mehr kaufen dürfen sollen. Mit 132 zu 56 Stimmen bei 8 Enthaltungen lehnte er am Mittwoch eine entsprechende Motion ab und stellte sich damit dem Ständerat entgegen. Dieser hatte die nötigen Rechtsgrundlagen mit einer Motion verlangt, trotz Datenschutz-Bedenken des Bundesrates. Mit dem Nein ist die Forderung vom Tisch.
Anlass für die Motion der Sicherheitspolitischen Kommission der kleinen Kammer (SIK-S) war ein Entscheid der Justiz- und Polizeidirektoren der Kantone gewesen, personalisierte Tickets künftig auch gegen den Willen der Sportclubs einzuführen. Das Hooligan-Konkordat soll dafür revidiert werden. Dazu brauche es eine Anpassung der einschlägigen bundesrechtlichen Bestimmungen, schrieb die SIK-S zu ihrem Vorstoss. Sie wollte schon beim Kauf von Eintrittskarten einen Daten-Abgleich zwischen der Käuferin oder dem Käufer und der Datenbank ermöglichen, durch die Verkaufsstellen. Der Bund sollte diesen Hoogan-Daten übermitteln. Die Mehrheit der Nationalratskommission hielt ein solches Vorgehen aber nicht für konform mit dem Daten- und Persönlichkeitsschutz. Drittanbieter von Tickets erhielten Zugang zu sensiblen Daten, gab sie zu bedenken. Die meisten Gewaltaktionen von Fans ereigneten sich ausserhalb der Stadien. Sportclubs könnten bereits heute Ausweise kontrollieren und mit Hoogan abgleichen, und Registrierten gegebenenfalls den Zutritt verwehren, führte Justizminister Beat Jans aus. Dafür brauche es keine Rechtsänderung, wieder beim Bund noch bei den Kantonen.
(text:sda,sfr/bild:unsplash-symbolbild)