22 Dezember 2021

Thuner Bevölkerung befürwortet Überbauungsordnung „Flugplatzstrasse“

Wie die öffentliche Mitwirkung zeigt, wird die Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» im Grundsatz befürwortet. Nach der Vorprüfung durch den Kanton erfolgt im nächsten Jahr die öf-fentliche Planauflage. Voraussichtlich Ende 2022 liegt die rechtsgültige Planung vor.

Die im Oktober zur Mitwirkung gebrachte Überbauungsordnung «Flugplatzstrasse» mit Zonen-plan- und Baureglementsänderung stösst grundsätzlich auf Zustimmung. Insgesamt gingen bei der Stadt Thun vier Eingaben ein (Organisation, Ver-ein, Grundeigentümer, Amtsstelle). Die Mitwirkenden signalisieren grundsätzlich Zustimmung zum Planungsvorhaben. Ein Kritikpunkt ist die Führung des Velo- und Fussverkehrs. Weitere Punkte betreffen Abstellflächen und die Verkehrsregelung. Der Bericht zur Mitwirkung wird zu diesen Punkten Stellung nehmen.

Die Planung wird nun wo erforderlich angepasst und dem Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) zur Vorprüfung eingereicht. Anschliessend findet die öffentliche Planauf-lage statt. Der Erlass der neuen Überbauungsordnung erfolgt in Kompetenz des Stadtrates und unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Überbauungsordnung wird vom Amt für Gemeinden und Raumordnung genehmigt. Läuft alles wie vorgesehen, liegt Ende 2022 die rechtsgültige Pla-nung vor. Für das Bauprojekt Flugplatzstrasse wird das Baubewilligungsverfahren dazu parallel weitergeführt.

(text:pd/bild:beo)