11 August 2021

Thun: ZPP Hoffmatte – Auch die zweite Instanz lehnt Beschwerde gegen Stadt ab

Im Juli hat auch die kantonale Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) sämtliche Beschwerdepunkte gegen die ZPP Hoffmatte abgewiesen. Die Beschwerdeführenden ziehen den Entscheid an das Verwaltungsgericht des Kantons Bern weiter.

Auf dem ungenutzten Areal neben der Hoffmann Neopac AG im Gwatt soll eine zeitgemässe Wohnüberbauung entstehen. Geplant sind 180 Wohnungen, ein Alterspflegeheim mit 96 Plätzen und 55 Alterswohnungen. Weiter sollen eine Kindertagesstätte, ein Laden und ein öffentlich zugängliches Café/Restaurant im Pflegeheim zur Aufwertung des Quartiers beitragen. Wie die Abstimmung vom 9. Februar 2020 zeigte, entspricht die Entwicklung auch dem Wunsch einer Mehrheit der Bevölkerung. Mit über 62 Prozent der Stimmen wurde die neue Zone mit Planungspflicht (ZPP) gutgeheissen. Im September 2020 genehmigte das kantonale Amt für Gemeinden- und Raumordnung (AGR) die ZPP sowie die Überbauungsordnung. Das AGR wies zudem alle Einsprachen und die Abstimmungsbeschwerde ab, woraufhin die Beschwerdeführenden den Entscheid weiterzogen. Jetzt erhielt die Stadt Thun in zweiter Instanz erneut Recht: Im Juli 2021 wies auch die kantonale Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) sämtliche Beschwerdepunkte ab.

Die Beschwerdeführenden ziehen den Entscheid nun an die nächsthöhere Instanz, das Verwaltungsgericht des Kantons Bern, weiter. Die Stadt Thun wird beim Verwaltungsgericht aus demokratiepolitischen Gründen ein beschleunigtes Verfahren beantragen. Ziel des Gemeinderates ist es, das Vorhaben gemäss dem Wunsch der Stimmbevölkerung möglichst bald realisieren zu können und damit auch einen bedeutenden Beitrag an eine qualitätsvolle Innenentwicklung Thuns zu leisten.

Mit der weiteren Verzögerung könnte sich auch ein weiteres Problem verschärfen: Weil bei der Stiftung Wohnen im Walter (WIA) diverse Sanierungen anstehen, wie etwa beim Martinszentrum, könnte ohne die Überbauung in der Hofmatte, wo eben auch ein Alterspflegeheim mit 96 Plätzen und 55 Alterwohnungen entstehen sollen, nicht mehr garantiert werden, die jetzige Anzahl an Plätzen beizubehalten, wie Stiftungsratspräsident Beat Straubhaar gegenüber Radio BeO sagt. Daher hofft er dringlichst, dass das Verwaltungsgericht dem beschleunigten Verfahren zustimmt. Im schlimmsten Fall müsste man sich andernfalls nach einer anderen Lösung, und einem anderen Standort, umsehen.

(text:pd,cs/bild:zvg/stadtthun)