9 September 2021

Thun: Stadtrat entscheidet über Comadur-Areal

Auf dem ehemaligen Comadur-Areal soll eine Überbauung mit etwa 60 Wohnungen entstehen. Nach der Planauflage steht der nächste wichtige Schritt an. Am 23. September entscheidet der Stadtrat über die Zonenplanänderung Bernstrasse 11. Der Baustart soll im Anschluss an die Genehmigung im Verlauf des nächsten Jahres erfolgen.

Die Pensionskasse des Schweizerischen Anwaltsverbands (PKSAV) plant auf dem ehemaligen Comadur-Areal eine urbane Wohn- und Geschäftsüberbauung. Diese Entwicklung wird zu verschiedenen strategisch wichtigen Zielsetzungen der Stadt Thun einen bedeutenden Beitrag leisten und Thuns Angebot als Wohnstadt stärken, was auch einem erklärten Legislaturziel des Gemeinderates entspricht. Das Vorhaben an der Bernstrasse 11 bedarf einer Zonenplanänderung. Nach der mehrheitlich positiv ausgefallenen Mitwirkung fand Anfang Jahr die öffentliche Planauflage statt. Dabei gingen vier Einsprachen von Privaten ein, wovon eine noch hängig ist. Über diese entscheidet der Kanton im Rahmen des Genehmigungsverfahrens.

Neuer Wohnraum in Thun zu schaffen mache durchaus Sinn, erklärt Raphael Lanz, Stadtpräsident von Thun, gegenüber Radio BeO. Schliesslich habe Thun eine der tiefsten Leerwohnugsziffern der Schweiz. Gäbe es mehr Wohnungen, würden diese auch günstiger, so Lanz.

Die geplante Überbauung bietet in drei Neubauten und dem ehemaligen Uhrenfabrikgebäude eine attraktive und lebendige Nutzungsdurchmischung. Ein  Wohnungsangebot mit gut 60 neuen Klein- und Familienwohnungen, publikumsorientierten Dienstleistungsflächen im Erdgeschoss sowie attraktive, vielfältig nutzbare Aussenräume bilden eine hochwertige Erweiterung des umliegenden Quartiers. Besondere Rücksicht wird dabei auf die vorhandenen örtlichen Qualitäten und Identitäten genommen.

Am 23. September befindet der Stadtrat über die Zonenplanänderung. Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Anschliessend wird das Geschäft dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. Parallel dazu wird das konkrete Bauprojekt auf Basis des Wettbewerbsergebnisses und der Erarbeitung des Richtprojektes ausgearbeitet. Läuft alles wie vorgesehen, ist die Planung im ersten Quartal des Jahres 2022 rechtskräftig. Für das Bauprojekt wird anschliessend ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt. Der Start der Realisierung ist für 2022/2023 vorgesehen.

(text:pd&chl/bild:pd)