25 April 2024

Thun soll zukünftig mehr Geld vom Kanton erhalten

Aufgrund kritischer Voten aus dem Kantonsparlament zu den aktuellen Abgeltung der Zentrumslasten will der Regierungsrat die heute geltende Regelung zu Beginn der nächsten Finanz- und Lastenausgleich FILAG-Periode grundlegend überprüfen. Anschliessend will die Kantonsregierung dem Grossen Rat einen Bericht bzw. eine Gesetzesrevision vorzulegen.

Kurzfristig besteht aus Sicht des Regierungsrates aber weder betreffend den Kreis abgeltungsberechtigter Städte noch dem Gesamtbetrag der Pauschalabgeltung an die Städte Bern, Biel und Thun Anpassungsbedarf. Gestützt auf die Neuerhebung der Zentrumslasten ist es aber notwendig, die Aufteilung der Gesamtsumme der pauschalen Abgeltung auf die drei Städte anzupassen. Für die Stadt Thun fällt die Pauschalabgeltung um rund CHF 2,3 Millionen höher aus, während die Stadt Bern rund CHF 0,6 Millionen und die Stadt Biel rund CHF 1,7 Millionen Franken weniger erhalten.

Der Grosse Rat wird den regierungsrätlichen Bericht zur Überprüfung der FILAG in der Herbstsession 2024 beraten.

(text:pd,jae/bild:zvg stadt thun)