3 November 2021

Thun: Revision des bestehenden Mehrwertausgleichsreglements

Der Gemeinderat legt dem Stadtrat für die Sitzung vom 18. November 2021 die Revision des Reglements über den Ausgleich von planungsbedingten Mehrwerten (MWAR) vor. Wichtige Punkte sollen dabei praxisorientiert angepasst und präzisiert werden.

Der Mehrwertausgleich soll sicherstellen, dass die Gemeinde einen Teil von rein planungsbedingten Wertsteigerungen eines Grundstücks zugunsten der Allgemeinheit verwenden kann. Der Ertrag aus der Mehrwertabgabe kann einerseits für raumplanerische Massnahmen genutzt werden (z.B. Kulturlandschutz, Innenentwicklung), andererseits für die Kompensation von Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern bei Enteignungen. Der Mehrwertausgleich in der heutigen Form basiert auf der Ergänzung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) aus dem Jahr 2014. Die kantonalen Regelungen dazu traten im Jahr 2017 in Kraft. Auf diesen Grundlagen wurde am  m5. Juni 2018 das aktuell geltende, städtische Reglement über den Ausgleich von planungsbedingten Mehrwerten (MWAR) erlassen.

In der vorliegenden Revision sind verschiedene praxisorientierte Präzisierungen, Ergänzungen und Anpassungen vorgesehen. Die wesentlichen Inhalte des MWAR wie Höhe der Abgabesätze, Freigrenze und Freibeträge oder die Unterstellung der Um- und Aufzonungen unter die Mehrwertabgabepflicht werden im Rahmen der Revision nicht geändert.

Hingegen sollen Fragen, die in den vergangenen Jahren aufgetaucht sind, praxisorientiert geklärt werden. Zwei inhaltliche Änderungen sind hervorzuheben. Einerseits sollen grossflächige Anpassungen der Bau- und Nutzugsvorschriften nicht mehrwertabgabepflichtig sein. Diese Neuerung ist insbesondere im Zusammenhang mit der OPR bedeutsam, welche die Innenentwicklung fördern soll. Andererseits wird die Praxis des Mehrwertausgleichs in Zonen mit Planungspflicht (ZPP) zweckmässig geregelt. Dies ist eine Aufgabe, die sich unabhängig von der OPR stellt.

(text:pd/bild:beo)