31 Oktober 2022

Thun hat seine Ortsplanung überarbeitet

Während der öffentlichen Auflage der OPR im Frühling 2022 wurden 66 Einsprachen und eine Rechtsverwahrung gegen verschiedene Bestimmungen im Baureglement und Festlegungen im Zonenplan eingereicht. Die Einsprachen umfassen neben einem Grossteil an Einzelfragen Themen wie die Masse der Zone Wohnen W2, den gemeinnützigen Wohnungsbau, den Baumschutz oder die Schadaugärtnerei. Nach gründlicher Prüfung der Einsprachen führte das Planungsamt der Stadt Thun über den Sommer die Einspracheverhandlungen. Basierend auf der Analyse der Einsprachepunkte sowie den Erkenntnissen aus den Gesprächen mit den Einsprechenden erachtet der Gemeinderat gewisse Anpassungen an Baureglement und Zonenplan als zielführend. «Wir sind überzeugt, gute Lösungen gefunden zu haben, die zu Thun passen», so Stadtpräsident Raphael Lanz.

In weiten Teilen des Siedlungsgebiets geht mit der Aufhebung der Attikaregelung eine Aufzonung von W2 auf W3 einher. Ausgewählte Gebiete in exponierten Hanglagen, in direkter Seenähe oder mit sensiblen Quartierstrukturen haben weniger Entwicklungspotenzial und bleiben daher der Zone Wohnen W2 zugeteilt. Aufgrund von Einsprachen schlägt der Gemeinderat nun vor, die Fassadenhöhe in der Zone Wohnen W2 leicht zu erhöhen, so dass ein Ausbau von zwei Vollgeschossen und einem Dachausbau möglich ist.

Artikel 6 des Baureglements sieht eine neue Regelung zur Förderung des preisgünstigen und gemeinnützigen Wohnungsbaus vor: Bei Ein- und Umzonungen soll sichergestellt werden, dass in den Wohnzonen mindestens ein Viertel der Wohnnutzung als preisgünstiger Wohnraum erstellt und dauerhaft in Kostenmiete vermietet wird.

Das Areal der Schadaugärtnerei hat grosses Potenzial, sich zu einem attraktiven, lebendigen und vielfältig nutzbaren öffentlichen Ort zu entwickeln. Bereits während der Mitwirkung zur OPR wurden die planungsrechtlichen Bestimmungen rege diskutiert, worauf die Vorschriften angepasst und spezifiziert wurden. Zur weiteren Präzisierung der Bestimmungen löst der Gemeinderat das Gebiet aus der ZPP J – und damit auch aus der OPR – heraus und behandelt es in einem eigenständigen Planungsinstrument, d.h. einer eigenen ZPP, und folglich in einem eigenständigen Verfahren . Das Geschäft wird dem Stadtrat – parallel zur OPR – am 17. November unterbreitet. Sofern kein fakultatives Referendum ergriffen wird, legt die Stadt Thun voraussichtlich im Frühling 2023 die OPR mit den durch den Stadtrat beschlossenen Änderungen ein zweites Mal öffentlich auf. Anschliessend werden die Unterlagen im Laufe des Jahres 2023 dem Kanton zur Genehmigung eingereicht.

(Bildlegende: v.l.n.r. Stadtpräsident Raphael Lanz, Stadtplanerin Susanne Szentkuti, Stadtarchitekt Florian Kühne)

(text:pd/bild:ola)