1 März 2021

Thun: Gemeinderat lehnt „Thuner Zonenplaninitiative“ ab

In der Arbeitszone im Lerchenfeld plant die AVAG einen regionalen Abfallsammelhof und ein Recyclingcenter. Die «Thuner Zonenplaninitiative» will diese Parzelle der Zone für Sport- und Freizeitanlagen zuteilen. Der Gemeinderat lehnt die Initiative ab, weil die Umzonung weder bedarfsgerecht noch planerisch sinnvoll ist.

Am 20. Dezember 2019 wurde die Gemeindeinitiative «Thuner Zonenplaninitiative: Für die Erweiterung von Sport und Freizeit. Kein regionaler Abfallsammelhof mit Recyclingcenter neben dem Fussballstadion Lerchenfeld» eingereicht. Die Initiative will die heutige Grünfläche (Parzelle Nr. 3308), die sich in der Zone für Arbeiten A befindet, neu der Zone für Sport- und Freizeitanlagen zuteilen. Dies würde den von der AG für Abfallverwertung AVAG geplanten Sammelhof dort verunmöglichen. Der Gemeinderat lehnt die Initiative ab, da die damit angestrebte Umzonung weder bedarfsgerecht noch planerisch sinnvoll ist. Hingegen ist der Bedarf eines regionalen Sammelhofs ausgewiesen.

Die Parzelle Nr. 3308, die sich im Eigentum der Armasuisse befindet, stellt eine wichtige Entwicklungsreserve für Thun dar. Sie eignet sich auch aufgrund der Lage am Stadtrand, zwischen Autobahn und Allmendstrasse, ideal für den neuen regionalen Sammelhof. Die Erschliessung ab der Allmendstrasse ist kurz und optimal, da sie keine Wohnquartiere betrifft. Die Allmendstrasse verfügt zudem über genügend Kapazitätsreserven. Über den Bypass Thun Nord ist der Standort auch regional sehr gut erreichbar.

Unbebaute Arbeitszonen mit der für einen Sammelhof benötigten Fläche sind in Thun rar. Bei einer Annahme der Initiative würde die unbefriedigende Situation des heutigen Abfallsammelhofs am Standort Militärstrasse auf unbestimmte Zeit weiter bestehen bleiben.

Die Zahl der Kundinnen und Kunden im heutigen Abfallsammelhof an der Militärstrasse hat sich seit 2005 von 25’000 auf 76’000 pro Jahr erhöht. Die Platzverhältnisse sind nicht dafür konzipiert. Mit durchschnittlich 255 Kundinnen und Kunden pro Tag ist der Abfallsammelhof längst an seine Kapazitätsgrenzen gestossen. Es kommt häufig zu langen Wartezeiten. Da zu wenig Stauraum vorhanden ist, führt der Rückstau auf die Militärstrasse zu teils gefährlichen Beeinträchtigungen des Verkehrs, insbesondere auch des Langsamverkehrs. Die künftigen vor allem sicherheitstechnischen Anforderungen für eine abfallrechtliche Bewilligung sind am Standort Militärstrasse nicht oder nur sehr schwer zu erfüllen. Falls ein Weiterbetrieb am heutigen Standort bewilligt wird, würde dies wohl erhebliche Investitionen erfordern.

Das eidgenössische Raumplanungsgesetz fordert den haushälterischen Umgang mit dem Boden. Sport- und Freizeitzonen erzielen nur einen geringen Überbauungsgrad. Die Umzonung der Arbeitszone käme daher einer Verringerung der Nutzung gleich, was dem Gebot der haushälterischen Bodennutzung widerspricht. Zudem wären neue Sportanlagen im Lerchenfeld am falschen Ort, da dort kaum zusätzlicher Bedarf besteht. Für Sport- und Freizeitanlagen ist die Lage direkt an der Autobahn unattraktiv und ungeeignet.

Eine Annahme der Initiative würde die militärische oder gewerbliche Nutzung des Grundstücks dauerhaft und vollständig verhindern. Im Falle einer Umzonung ist mit nicht unerheblichen Entschädigungsansprüchen der Betroffenen aus materieller Enteignung zu rechnen, die aktuell noch nicht beziffert werden können.

Die ganzheitliche und zukunftsgerichtete Betrachtung führt den Gemeinderat zur Ablehnung der Initiative. Der Stadtrat befasst sich am 18. März 2021 mit der «Thuner Zonenplaninitiative». Falls er dem Gemeinderat folgt und die Initiative ablehnt, entscheiden die Thuner Stimmberechtigten am 13. Juni 2021 an der Urne über die Vorlage.